AGB

AHS GmbH – Beratung & Planung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der A-H-S GmbH

Stand: 17. Oktober 2025
Gültig für: B2B-Kunden, öffentliche Auftraggeber, Kommunen und Netzbetreiber

§1 Geltungsbereich & Begriffsdefinitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der A‑H‑S GmbH, Siemensstr. 6, 40885 Ratingen-Lintorf, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichen Auftraggebern, Kommunen, Netzbetreibern und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die A‑H‑S GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Beratungs-, Planungs-, Projektmanagement-, Marketing- und Beschaffungsleistungen im Bereich Infrastruktur, Telekommunikation, Glasfaserprojekte, IT- und SmartCity-Lösungen.
(2) Bei öffentlichen Aufträgen oder Projekten mit Fördermittelbezug werden – sofern vereinbart – die Bestimmungen der VOB/B oder anderer einschlägiger Vorschriften ergänzend angewendet.
(3) Leistungsinhalt, -ort und -zeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote der A‑H‑S GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Zuschlagserteilung in Textform zustande, vom System ausgelöst oder nach einer zeitlichen Frist, welche auf den Angeboten vorgegeben ist. Bei öffentlichen Ausschreibungen gilt der Vertrag mit Zuschlag als geschlossen.

§4 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Standardzahlungsbedingungen:
• 30 % bei Auftragserteilung
• 40 % nach Beginn der Leistungserbringung oder Lieferung der ersten Teilleistung
• 30 % nach Abnahme oder Fertigstellung
(3) Bei öffentlichen Auftraggebern gelten Zahlungsziele gemäß § 17 VOB/B bzw. § 271a BGB (30 Tage nach Zugang der prüffähigen Rechnung).

§5 Leistungserbringung & Fristen

(1) Vereinbarte Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.
(3) Bei Projekten mit Fördermittelbezug verpflichtet sich die A‑H‑S GmbH, einschlägige Dokumentations- und Nachweispflichten zu beachten.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, kann die A‑H‑S GmbH Mehraufwand berechnen und Fristen verlängern.

§7 Outbound-Marketing, Materialeinkauf & Beschaffung

(1) Beauftragt der Auftraggeber die A‑H‑S GmbH mit Marketingmaßnahmen, Druck- oder Beschaffungsleistungen, haftet der Auftraggeber ab Auftragserteilung für die entstehenden Kosten.
(2) Die A‑H‑S GmbH ist berechtigt, Dritte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen und verpflichtet sich, wirtschaftliche Angebote einzuholen.
(3) Änderungs- oder Stornokosten trägt der Auftraggeber.

§8 Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

(1) Eigentum an gelieferten Materialien oder Arbeitsergebnissen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei der A‑H‑S GmbH.
(2) Urheberrechte verbleiben bei der A‑H‑S GmbH. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zweckgebundenes Nutzungsrecht. Öffentliche Auftraggeber und Netzbetreiber erhalten ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck.
(3) Weitergabe oder Weiterverwendung ohne Zustimmung ist unzulässig.

§9 Abnahme & Gewährleistung

(1) Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn sie genutzt oder nicht binnen 10 Tagen beanstandet wird.
(2) Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Haftung

(1) Die A‑H‑S GmbH haftet unbegrenzt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die A‑H‑S GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
(3) Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§11 Datenschutz & Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich.
(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§12 Vertragsdauer, Kündigung & Rücktritt

(1) Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem Angebot. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Kündigung oder Rücktritt sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern gilt der gesetzliche Gerichtsstand; ergänzend kann der Sitz der A‑H‑S GmbH vereinbart werden.
(3) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Diese AGB wurden auf Grundlage des deutschen Rechts (BGB, HGB, VOB/B, DSGVO, GWB) erstellt.

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