Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der A-H-S GmbH
Stand: 15. April 2026
Gültig für: B2B-Kunden, öffentliche Auftraggeber, Kommunen und Netzbetreiber
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der A-H-S GmbH, Siemensstr. 6, 40885 Ratingen-Lintorf (nachfolgend „A-H-S“), gegenüber
• Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
• Juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
• Öffentlich-rechtlichen Sondervermögen,
• Öffentlichen Auftraggebern, Kommunen und Netzbetreibern.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als A-H-S ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge zwischen A-H-S und dem Auftraggeber, ohne dass A-H-S in jedem Einzelfall erneut hierauf hinweisen muss.
(4) Soweit in diesen AGB von „Auftraggeber“ die Rede ist, sind hiermit die in Abs. 1 genannten Personen bzw. Einrichtungen gemeint. „Einzelauftrag“ ist das jeweils konkrete Vertragsverhältnis (z.B. Angebot/Auftragsbestätigung, Rahmenvertrag mit Einzelabrufen).
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
(1) A-H-S erbringt insbesondere Beratungs-, Planungs-, Projektmanagement-, Marketing-, Beschaffungs- sowie Dokumentations-, Überwachungs- und qualitätssichernde Dienstleistungen im Bereich
• Infrastruktur- und Trassenbau,
• Telekommunikation und Glasfaserprojekte,
• IT- und Smart-City-Lösungen,
• baubegleitende Qualitätssicherung.
(2) Gegenstand der Leistungen können insbesondere sein:
• Beratungs-, Planungs- und Projektmanagementleistungen,
• Outbound-Marketing, Druck- und Beschaffungsleistungen,
• die Durchführung von Bau-Dokumentationen im Trassenbau,
• der baubegleitende Bau-Überwachung (technische Überwachung, nicht automatisch Bauleitung im Rechtssinne),
• die Erstellung von Bau-Dokumentationen für Bauabnahmen von Trassen,
• die Erstellung von Bau-Dokumentationen für Bauabnahmen in den Netzebenen NE3x und NE4x,
• die Durchführung von Auskundungen sowie Hausanschlussbegehungen in den Netzebenen NE3x und NE4x,
• die baubegleitende Dokumentation, Bau-Überwachung und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke (insbesondere RSA 21, MVAS 99) sowie geltender Arbeitsschutzvorschriften.
(3) Bei öffentlichen Aufträgen oder Projekten mit Fördermittelbezug werden – sofern vereinbart oder rechtlich vorgeschrieben – die Bestimmungen der VOB/B oder anderer einschlägiger Vorschriften (z.B. VgV, GWB-Vergaberecht, haushaltsrechtliche Vorgaben) ergänzend angewendet. Im Kollisionsfall gehen Individualvereinbarungen und zwingende öffentlich-rechtliche Vorgaben den Regelungen dieser AGB vor.
(4) Leistungsinhalt, Leistungsort, Leistungszeit, Leistungsumfang sowie besondere Anforderungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
§ 3 Art und Umfang der Leistung / Abgrenzung der Verantwortung
(1) Die Leistungen der A-H-S beschränken sich – soweit nicht ausdrücklich im Einzelauftrag abweichend geregelt – auf die Dokumentation, Überwachung und Qualitätssicherung sowie auf beratende, planende und projektsteuernde Tätigkeiten.
(2) Eine eigenständige Bauausführung, Generalunternehmerfunktion, Bauleitung im rechtlichen Sinne, SiGeKo-Leistungen oder werkvertragliche Verantwortung werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet. Ohne solche Vereinbarung schuldet A-H-S insbesondere nicht:
• Verkehrssicherungspflicht,
• Baustellenlogistik,
• Koordination von Subunternehmern,
• Abnahme von Bauleistungen im eigenen Namen.
(3) Dokumentationen sind Momentaufnahmen und keine Garantie für das Gesamtbauwerk.
(4) Leistungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik und vereinbarten Standards.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Vertragsschluss erfolgt durch:
• schriftliche Auftragsbestätigung,
• Zuschlagserteilung,
• systemseitige Bestätigung oder
• Ablauf einer Annahmefrist.
(3) Änderungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
§ 5 Preise, Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.
(2) Standardzahlung:
• 30 % bei Auftragserteilung
• 40 % nach Leistungsbeginn
• 30 % nach Abnahme
(3) Öffentliche Auftraggeber gemäß VOB/B bzw. § 271a BGB.
(4) Abschlagszahlungen sind zulässig.
(5) Bei Verzug: Verzugszinsen + Leistungsverweigerung möglich.
§ 6 Leistungserbringung, Fristen & Verzögerungen
(1) Fristen nur verbindlich bei ausdrücklicher Bestätigung.
(2) Fristverlängerung bei:
• fehlender Mitwirkung
• fehlenden Genehmigungen
• höherer Gewalt
(3) Förderprojekte: Einhaltung der Vorgaben.
(4) Teilleistungen zulässig.
§ 7 Weisungsbefugnis
(1) Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Sonst nur Hinweise und Empfehlungen.
(3) Umsetzung liegt beim Auftraggeber.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und Zugänge.
(2) Sicherstellung von Zugang und Sicherheit.
(3) Mängelbeseitigung liegt beim Auftraggeber.
(4) Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung wird berechnet.
§ 9 Outbound-Marketing, Materialeinkauf & Beschaffung
(1) Auftraggeber trägt Kosten ab Beauftragung.
(2) A-H-S darf Dritte beauftragen.
(3) Storno-/Änderungskosten trägt Auftraggeber.
§ 10 Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte
(1) Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung bei A-H-S.
(2) Rechte verbleiben bei A-H-S.
(3) Einfaches Nutzungsrecht für Auftraggeber.
(4) Weitergabe nur mit Zustimmung.
§ 11 Abnahme, Mängelrüge & Gewährleistung
(1) Abnahme nach Fertigstellung.
(2) Abnahme gilt als erfolgt nach Nutzung oder 10 Tagen ohne Rüge.
(3) Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen.
(4) Gewährleistung: 1 Jahr (mit Ausnahmen).
(5) Gesetzliche Regelungen gelten ergänzend.
§ 12 Haftung
(1) Unbegrenzte Haftung bei:
• Personenschäden
• Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
• Produkthaftung
• Garantien
(2) Sonst beschränkt auf vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung bei unwesentlichen Pflichtverletzungen.
(4) Keine Haftung für Leistungen Dritter.
(5) Keine Haftung für Folgeschäden (mit Ausnahmen).
(6) Keine Haftung für nicht umgesetzte Empfehlungen.
(7) Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeiter.
§ 13 Datenschutz & Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Behandlung aller Informationen.
(2) DSGVO-konforme Datenverarbeitung.
(3) Gilt auch nach Vertragsende.
§ 14 Vertragsdauer, Kündigung & Rücktritt
(1) Laufzeit gemäß Einzelauftrag.
(2) Außerordentliche Kündigung möglich bei z.B.:
• Zahlungsverzug
• Pflichtverletzung
• Insolvenz
(3) Schriftform erforderlich.
(4) Vergütung bis Kündigungszeitpunkt bleibt geschuldet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Deutsches Recht gilt.
(2) Gerichtsstand: Sitz von A-H-S.
(3) Salvatorische Klausel.
(4) Individualvereinbarungen haben Vorrang.
Unternehmensdaten / Impressum
A-H-S GmbH
Siemensstr. 6
40885 Ratingen-Lintorf
Registergericht: Amtsgericht Ratingen
Registernummer: HRB 98643
USt-IdNr.: DE356101898
Steuernummer: 147/5800/0942
Vertretungsberechtigter geschäftsführender Gesellschafter:
Andreas Martin Schaller jun.
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